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Landgericht München I, Urteil vom 15.09.2020
- 20 O 5615/18 -
Nach Autounfall: Hund bekommt 20.000 Euro Schadenersatz
Typische Tiergefahr hat sich nicht verwirklicht
Das Landgericht München I hat nach dem Unfall zwischen einem Pkw und einem Hund auf dem Gelände eines Gewerbeparks in München den Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Schadenersatz von rund 20.000 EUR verurteilt. Die Kammer hat entschieden, dass sich bei dem Unfall zwischen dem Pkw und einem knapp 4 Monate alten, angeleinten Hund keine typische Tiergefahr verwirklicht habe und somit ein Mitverschulden des Halters ausgeschlossen sei.
Ein Angestellter des Besitzers des zum Unfallzeitpunkt knapp vier Monate alten Rhodesian Ridgeback Rüden, der auf dem Gelände als Wachhund eingesetzt werden sollte, hatte seinen
Betriebsgefahr des PKW verwirklicht
Der
Mitverschulden des Tierhalters ausgeschlossen
Ein Mitverschulden des Hundehalters bzw. seines Angestellten - etwa durch die Verwirklichung der sogenannten Tiergefahr - schloss das Gericht vor diesem Hintergrund aus. Weiter folgte die Kammer den Ausführungen des Gutachters, der die Verletzungen des Hundes als mit dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2021
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29864
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