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Landgericht München I, Urteil vom 15.09.2020
20 O 5615/18 -

Nach Autounfall: Hund bekommt 20.000 Euro Schadenersatz

Typische Tiergefahr hat sich nicht verwirklicht

Das Landgericht München I hat nach dem Unfall zwischen einem Pkw und einem Hund auf dem Gelände eines Gewerbeparks in München den Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflicht­versicherung zur Zahlung von Schadenersatz von rund 20.000 EUR verurteilt. Die Kammer hat entschieden, dass sich bei dem Unfall zwischen dem Pkw und einem knapp 4 Monate alten, angeleinten Hund keine typische Tiergefahr verwirklicht habe und somit ein Mitverschulden des Halters ausgeschlossen sei.

Ein Angestellter des Besitzers des zum Unfallzeitpunkt knapp vier Monate alten Rhodesian Ridgeback Rüden, der auf dem Gelände als Wachhund eingesetzt werden sollte, hatte seinen Hund am Tag des Unfalls an der Leine auf dem Privatgelände des Gewerbeparks spazieren geführt (Geschwindigkeitsbegrenzung 10 km/h). Als der Beklagte sich in seinem Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 20 km/h näherte erfasste er den Hund mit seinem Pkw an der linken Vorderpfote.

Betriebsgefahr des PKW verwirklicht

Der Hund wurde durch den Unfall an seiner linken Vorderpfote verletzt wurde. Die Richterin vernahm Zeugen zum Unfallhergang auf dem Privatgelände und hörte einen Gutachter zur Unfallbedingtheit der Verletzungen des Hundes und zur Angemessenheit der geltend gemachten Behandlungskosten an. Zur Überzeugung des Gerichts hat sich die Betriebsgefahr des Pkws verwirklicht. Hinzu komme das Verschulden des Fahrers durch die überhöhte Geschwindigkeit, so die Vorsitzende Richterin.

Mitverschulden des Tierhalters ausgeschlossen

Ein Mitverschulden des Hundehalters bzw. seines Angestellten - etwa durch die Verwirklichung der sogenannten Tiergefahr - schloss das Gericht vor diesem Hintergrund aus. Weiter folgte die Kammer den Ausführungen des Gutachters, der die Verletzungen des Hundes als mit dem Autounfall kompatibel bewertete und die Behandlungskosten für angemessen hielt. Insbesondere die Physiotherapie sei notwendig gewesen, da der junge Hund sich zum Zeitpunkt des Unfalls noch im Wachstum befunden habe.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2021
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/aw)

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Dokument-Nr.: 29864 Dokument-Nr. 29864

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Kommentare (8)

 
 
Wolfgang schrieb am 19.02.2021

Viel zu billig davon gekommen; wenn man mindestens doppelt so schnell fährt wie erlaubt sind außerdem MPU und Sperre eigentlich zwingend.

Paddy antwortete am 21.02.2021

2000€ würde ich ja noch verstehen aber 20000€?!?

warum nicht gleich 20 Millionen und noch eine Invalidenrente auf Lebenszeit für den Hund.

Bodo antwortete am 22.02.2021

Hier hat mal wieder einer weder ausreichendes Wissen zur Auswirkung des Unfalls, noch Herz. Immer wieder müssen solche Dummschwätzer Ihre ungerechtfertigte und von Gegensatz geprägte Kommentare mitteilen, welche jedem Verständnis Widersprechen. Es gibt Gesetze und Richter, welche hier zu recht entschieden haben. Hier wird nicht mal eben an der Ladentheke über Maß und Ausmaß entschieden, sondern mit rechtlicher Abwägung. Regeln sind Regeln und wer sich nicht dran hält muss halt empfindliche Erinnerungen erfahren. Das Urteil ist Absolut gerechtfertigt.

Ingrid Okon antwortete am 22.02.2021

ganz genau, so sehe ich das auch. Statt Hund hätte es auch ein Kind sein können. Kleine Episode: Ich fuhr in eine 20h/km Straße ein. In der Ferne sah ich einen Mann, mit an der Longe geführten Pferd auf mich zu kommen. Ich hielt an. Auf meiner Höhe sagte der Mann: "Junge Frau, sie wissen aber schon, dass hier nur 20 erlaubt sind?" Ich antwortete: "Junger Mann, sie sehen aber schon, dass ich stehe.":)

Junger Zuschauer antwortete am 22.02.2021

Ui, ui, ui ... so fangen machmal romatische Filme an.

Ingrid Okon antwortete am 22.02.2021

:)

Heidi Hoffmann antwortete am 22.02.2021

Wenn man Null Ahnung hat, wie hoch sich Behandlungskosten für einen Hund belaufen können, sollte man besser gar nicht kommentieren als so eine sehr dumme Äußerung von sich zu geben !!!

Heidi Hoffmann antwortete am 22.02.2021

Dem kann ich nur beipflichten !!

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