die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unfall mit einem Tier“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2021
- VI ZR 210/18 -
BGH: Eltern haften als Gesamtschuldner gegenüber Ihrem Kleinkind nach Pferdetritt
Aufsichtspflichtverletzung wegen unbeaufsichtigt lassen eines dreijährigen Kindes während Reitturniers
Geht ein dreijähriges Kind bei einem Reitturnier in einem Pferdeanhänger und wird dort von einem Pferd getreten, so begründet das unbeaufsichtigt herumlaufen lassen des Kindes eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Diese haften gegenüber ihrem Kind nach § 1664 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 1 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Sommer 2014 stieg ein dreijähriges Kind während eines Reitturniers in Baden-Württemberg in einen Pferdeanhänger, um das dort befindliche Pferd zu füttern. Der Pferdeanhänger war aufgrund der großen Hitze geöffnet. Das Kind wurde im Anhänger von einem Huf des Pferdes getroffen und verletzte sich. Die Eltern des Kindes hatten ihr Kind unbeaufsichtigt herumlaufen lassen. Dies war Teil ihres Erziehungsstils. Die Halterin des Pferdes, deren Haftpflichtversicherung und der Betreiber des Reitturniers wurden nachfolgend auf Schadensersatzzahlungen in Anspruch genommen. Die Pferdehalterin und deren Haftpflichtversicherung... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 15.09.2020
- 20 O 5615/18 -
Nach Autounfall: Hund bekommt 20.000 Euro Schadenersatz
Typische Tiergefahr hat sich nicht verwirklicht
Das Landgericht München I hat nach dem Unfall zwischen einem Pkw und einem Hund auf dem Gelände eines Gewerbeparks in München den Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Schadenersatz von rund 20.000 EUR verurteilt. Die Kammer hat entschieden, dass sich bei dem Unfall zwischen dem Pkw und einem knapp 4 Monate alten, angeleinten Hund keine typische Tiergefahr verwirklicht habe und somit ein Mitverschulden des Halters ausgeschlossen sei.
Ein Angestellter des Besitzers des zum Unfallzeitpunkt knapp vier Monate alten Rhodesian Ridgeback Rüden, der auf dem Gelände als Wachhund eingesetzt werden sollte, hatte seinen Hund am Tag des Unfalls an der Leine auf dem Privatgelände des Gewerbeparks spazieren geführt (Geschwindigkeitsbegrenzung 10 km/h). Als der Beklagte sich in seinem Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit von mindestens... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 14.03.2016
- 20 U 30/13 -
Landwirt haftet für Panikreaktion eines Pferdes beim Bewässern einer Ackerfläche
Mangelnde Kenntnisse über übliches Fluchtverhalten eines Pferdes befreien nicht von Haftung
Ein Landwirt, der beim Bewässern seiner Ackerflächen auch eine daneben liegende Pferdeweide beregnet, verletzt eine Verkehrssicherungspflicht, wenn aufgrund des Wasserstrahls ein Pferd in Panik gerät und auf seiner Flucht einen tödlichen Unfall erleidet. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte 40.000 Euro Schadensersatz für ihre Stute, die sich beim Überspringen eines Weidezauns so schwer verletzt hatte, dass sie eingeschläfert werden musste. Das Tier war in Panik vor einem Wasserstrahl geflüchtet, der wie eine Treibhilfe gewirkt und die Flucht des Tieres ausgelöst hatte.Das Oberlandesgericht Celle... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 04.11.2013
- 12 U 1296/12 -
Haftung des Reiseveranstalters wegen ungenügender Hilfestellung beim Besteigen eines Kamels
Verunfallter Reisender hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
Verletzt sich ein Reisender während des Besteigens eines Kamels, so haftet dafür der Reiseveranstalter, wenn dem Reisenden keine Hilfestellung zum gefahrlosen Aufsteigen gegeben wurde. Dem Reisenden steht in einem solchen Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar buchte für den September 2011 eine Pauschal-Rundreise. In dieser Rundreise war unter anderem ein Kamelritt enthalten. Während des Aufsteigens auf das Kamel kam der Mann jedoch zu Fall und stürzte auf den Metallbügel des Sattels, wodurch er einen Beckenbruch erlitt. Zu dem Sturz kam es, weil das Kamel während des Aufsitzens aufstand... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.09.2012
- 9 U 162/11 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz: Unaufgeklärter Reitunfall geht zu Lasten der verletzten Reiterin
Unberechenbares Verhalten eines Pferdes als Grund für Unfall muss bewiesen werden können
Eine mit einem Pferd verunfallte Reiterin hat keinen Schadensersatzanspruch gegen die Tierhalterin, wenn sie nicht beweisen kann, dass der Unfall auf einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren Verhalten des Pferdes beruht. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm. 18.09.2012 entschieden
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Agrarwissenschaftlerin aus Rheda-Wiedenbrück mit langjähriger Reiterfahrung, verunfallte am 28. Dezember 2007 mit einem von der Beklagten aus Bielefeld auf einem Hof in Rheda-Wiedenbrück gehaltenen Pferd. Von diesem stürzte sie bei einem unbegleiteten Ausritt in einem Waldgebiet hinter dem Ortsteil Rheda. Sie erlitt schwere Verletzungen,... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2012
- VI ZR 114/11 -
Hundehalter hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfalltod seines Hundes
Tötung von Tieren soll nicht Tötung von Angehörigen oder sonst nahestehenden Menschen gleichgestellt werden
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass ein Anspruch auf Entschädigung für einen durch den Unfalltod des Haustieres erlittenen Schockschaden nicht geltend gemacht werden kann. Die eng umgrenzenden Grundsätze für die Gewährung eines Schmerzensgeldes im Falle des Verlustes eines Menschen sollen demnach nicht auf Fälle der Tötung von Tieren ausgeweitet werden.
Im vorliegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit einer Schmerzensgeld- und Schadensersatzanforderung einer Hundehalterin zu entscheiden, nachdem ihr Haustier durch einen Unfall mit einem Traktor ums Leben kam. Neben den materiellen Kosten, die die Behandlung durch den Tierarzt, die Anschaffung eines neuen Hundes sowie das Honorar für ihren Anwalt umfassten, verlangte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 11.07.2008
- 345 C 3874/08 -
Rettungskostenersatz bei Wildunfall: Versicherung muss Schaden für Reh-Ausweichmanöver zahlen
Steht ein Reh am Straßenrand
Weicht ein Autofahrer, der rechts am Waldrand ein Reh stehen sieht, nach links aus, um einen etwaigen Zusammenstoss zu vermeiden und gerät dadurch ins Schleudern, hat die Teilkaskoversicherung den Schaden als sogenannten Rettungskostenersatz zu erstatten, es sei denn, der Autofahrer handelt grob fahrlässig.
Im September 2007 gegen Mitternacht fuhr die Tochter des späteren Klägers mit dem Auto ihres Vaters von Bad Tölz nach Dietramszell durch ein Waldgebiet. Plötzlich sah sie in einer Rechtskurve am rechten Fahrbahnrand ein Reh stehen. Die Fahrerin zog nach links, kam ins Schleudern und prallte ins Unterholz. Dadurch entstand ein Schaden am Auto in Höhe von 4545 Euro. Der Vater wandte... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Beschluss vom 22.02.2006
- 32 S 137/05 und 32 S 137/05 (a) -
Zur Einstandspflicht der Kaskoversicherung, wenn ein versichertes Fahrzeug beim Ausweichen eines Wildtieres beschädigt wird
Reh im Glück
Gut für den Rehbock, schlecht für den Autobesitzer: Zum Schaden des Fahrzeugs wird der Zusammenstoß zwischen Tier und Maschine verhindert. Wer dann eine schnelle Regulierung der Schäden durch den Kaskoversicherer erwartet, könnte den nächsten Schock erleben. Denn ohne Nachweis, dass der Wagen gerade durch das Ausweichen vor dem Tier beschädigt wurde, zahlt die Versicherung nichts. Saß man in einer solchen Situation alleine im Auto, ist der Beweis schwierig, aber nicht unmöglich.
In einem aktuellen Fall glaubten Amts- und Landgericht Coburg einem Automobilisten, dass er einem Wildtier ausgewichen und hierdurch sein Fahrzeug zu Schaden gekommen war. Die Richter verurteilten daher den Kaskoversicherer des Boliden zum Ersatz des Schadens von knapp 3.000 €.Etwas Vergleichbares hatte der Versicherungsnehmer bis dahin noch nicht erlebt. Er fuhr mit seinem... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 29.07.1999
- 8 U 1477/99 -
Vollbremsung für Fuchs: Unfall wegen Ausweichens vor einem Fuchs
Teilkasko-Versicherung muss für den Schaden aufkommen
Legt ein Autofahrer bei 70 km/h eine Vollbremsung hin, nur weil vor ihm ein Fuchs die Straße überquert, so mag diese Angst-Reaktion zwar überzogen und riskant sein. Als "grob fahrlässig" kann man sie jedoch nicht ohne weiteres einstufen. Das entschied der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Nürnberg.
Für den Fahrzeughalter hat der kleine, aber feine Unterschied erfreuliche Konsequenzen: Wird das Auto beim Ausweich-Manöver beschädigt, so bekommt er den Schaden von seiner Teilkasko-Versicherung ersetzt, - selbst wenn sich rückblickend die Vollbremsung als unnötig erweist. Wäre ihm hingegen "grobes" Fehlverhalten vorzuwerfen, dann bliebe er auf seinem Eigenschaden sitzen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.07.1995
- 2 S 2256/95 -
Hund rennt in ein fahrendes Auto - Anteilige Haftung des PKW-Halters und des Hundehalters
Im konkreten Fall: Fahrlässiger Hundehalter haftet zu 3/4
Wird ein Verkehrsunfall sowohl durch ein Kraftfahrzeug als auch durch ein Tier verursacht, so haften Fahrzeughalter und Tierhalter gemeinsam. Ein geschädigter Dritter kann sich aussuchen, an wen von beiden er sich halten will. In welchem Umfang Kfz- und Tierhalter untereinander für den Schaden aufkommen müssen, läßt sich dagegen nicht allgemeingültig festlegen. Der jeweilige Haftungsanteil hängt vielmehr von den Umständen ab, insbesondere davon, welche der beiden Schadensursachen mehr zum Unfall beigetragen hat. In einem Fall, den das Landgericht Nürnberg-Fürth zu entscheiden hatte, zog der beklagte Hundebesitzer den kürzeren: Die Richter erlegten ihm drei Viertel des Schadens auf. Die am Unfall mitbeteiligte Autofahrerin kam mit einem Viertel davon.
Zum Unglück war es gekommen, weil der Vierbeiner des Beklagten unversehens auf die Straße gesprungen und gegen ein gerade vorbeifahrendes Auto geprallt war. Dabei entstand am Fahrzeug ein Blechschaden von über 7.000 DM.Bei der Bewertung der beiderseitigen Verursachungsanteile fiel zu Lasten des Hundehalters ins Gewicht, dass er nichts unternommen hatte, um seinen Hund... Lesen Sie mehr