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Landgericht München I, Beschluss vom 08.04.2010
- 5 HK O 12377/09 -
LG München legt EuGH Frage zu möglichem Verstoß des Bundes bei Übernahme der Hypo Real Estate vor
Gesetzliche Verkürzung der Einberufungsfrist verstößt möglicherweise gegen europäisches Recht
Das Landgericht München I hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob der Bund bei der Übernahme der Hypo Real Estate (HRE) gegen das Europarecht verstoßen hat.
Mehrere HRE-Aktionäre hatten den Beschluss der
Hintergrund
Der HRE drohte in den Jahren 2008 und 2009 mehrfach der finanzielle Kollaps. Daran änderte sich auch nichts, als der Bund und einige Privatbanken die Liquidität der HRE zwischenzeitlich mehrmals durch Finanzhilfen in Milliardenhöhe gesichert hatten. Deshalb beschloss der Bund schließlich, die HRE zu übernehmen. Durch das Angebot, den HRE-Aktionären die Aktien für je 1,39 € abzukaufen, konnte allerdings lediglich eine Aktienbeteiligung von ca. 47 % erworben werden. Zum Erwerb der gesamten
Kläger sehen sich durch Verkürzung der Einberufungsfrist in Mitwirkungs- und Teilnahmerechte als Aktionäre verletzt
Einige
EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit von verkürzten Einberufungsfristen für eine Hauptversammlung
Das Landgericht München I verneint mit ihrem ausführlich begründeten Beschluss zwar, dass es im Zusammenhang mit dem angegriffenen Hauptversammlungsbeschluss - etwa durch den Ausschluss des Bezugsrechts - zur Verletzung von Grundrechten gekommen ist; es liegt danach weder eine Enteignung noch eine unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsgrundrechts der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2010
Quelle: ra-online, LG München I
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Dokument-Nr. 9462
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