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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.05.2013
- 4 HK 1975/13 -
Internetauktionshaus eBay darf Handel von Kleidung der rechtsextremen Szene ausschließen
Durch Verkauf der Ware drohender Schaden für eBay wiegt schwerer als etwaiger Umsatzrückgang der Markeninhaberin
Das Internetauktionshaus eBay hat den Handel mit bestimmten, der rechtsextremen Szene zugeordneten Kleidungsmarken gesperrt. Das Unternehmen, dem diese Marken gehören, beantragte dagegen vorläufigen Rechtsschutz und ist damit in erster Instanz vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gescheitert.
Im zugrunde liegenden Fall waren die Marken der Klägerin von bestimmten Medien als Erkennungsbekleidung der rechtsextremen Szene beschrieben worden. Die
Markeninhaberin sieht in Sperrung Benachteiligung durch eBay und unzulässigen Boykott
Dagegen wehrt sich die Markeninhaberin. Sie bestreitet, dass Sie der rechtsextremen Szene verbunden sei und macht geltend, dass sie selbst die Waren zwar nur an Zwischenhändler vertreibe, der Verkauf der Zwischenhändler an die Endkunden erfolge aber zu 25 % über
Voraussetzungen für Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes liegen nicht vor
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies den Antrag jedoch zurück. Nach Ansicht des Gerichts liegen schon die Voraussetzungen für eine Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes nicht vor. Das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dient an sich nur der Sicherung von Ansprüchen bis zur Entscheidung im so genannten Hauptsacheverfahren. Würde
eBay ist kein marktbeherrschendes Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechts
Zudem handele es sich bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online
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Dokument-Nr. 15851
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