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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2011
- 4 O 9039/10; 4 O 9068/10; 4 O 9069/10 -
LG Nürnberg-Fürth: Familie hat nach SEK-Einsatz kein Anspruch auf Schadensersatz
Gericht verneint Amtspflichtverletzungen durch Polizei
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Anspruch auf Schmerzensgeld einer Familie, deren Wohnung überraschend durch das SEK gestürmt und durchsucht wurde und bei dem der Hund der Familie von einer Schrotkugel getroffen und verletzt wurde, verneint. Da die Polizeibeamten damit rechnen mussten, dass der Sohn - wie bereits zuvor - im Besitz einer Schusswaffe war, liegt eine Amtspflichtverletzung als Voraussetzung für etwaige Schmerzensgeldansprüche der Familie nicht vor.
Im zugrunde liegenden Fall drang eine SEK-Einheit im Oktober 2010 in den frühen Morgenstunden überraschend und ohne vorheriges Läuten in die Wohnung der Kläger ein und durchsuchte die Familie. Dabei wurde der
Beamten mussten damit rechnen, dass der Sohn wie bereits zuvor im Besitz einer Schusswaffe ist
Das Landgericht Nürnberg-Fürth verneinte diesen Anspruch und begründete seine Entscheidung damit, dass die
Einsatz der Schrotflinte gegen den Hund war im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessensspielraums vertretbar
Über den
Möglicher Anspruch des Vaters auf Ersatz von Verdienstausfall wegen arbeitsunfähiger Erkrankung durch SEK-Einsatz muss gesondert geklärt werden
Eines der bei dem Landgericht anhängigen drei Verfahren ist durch die heutige Entscheidung noch nicht abgeschlossen: Zwar war dem Familienvater bereits im Termin vom 14. Juli 2011 durch Zwischenvergleich der Parteien ein Betrag von 2000 Euro an materiellem Schadensersatz zugesprochen worden. Er behauptet aber, darüber hinaus seit dem Vorfall arbeitsunfähig erkrankt zu sein und begehrt Ersatz von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2011
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth/ra-online
- Amtshaftung: Land muss nach fehlerhaftem SEK-Einsatz Schmerzensgeld an Opfer zahlen
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.10.2008
[Aktenzeichen: 7 U 53/08]) - Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Festnahme bei SEK-Einsatz
(Landgericht Itzehoe, Urteil vom 19.11.2009
[Aktenzeichen: 4 O 40/09])
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Dokument-Nr. 12128
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