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Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 18.06.2019
- 7 S 8432/17 -
Vermieter dürfen Mietwohnung nicht zusammen mit beliebigen dritten Personen besichtigen
Besichtigungstermin des Vermieters zum Zwecke der Mangelüberprüfung darf nur in Begleitung fachkundiger Personen und nicht im Beisein sachunkundiger Dritter erfolgen
Das Interesse des Mieters an der Unverletzlichkeit der Wohnung gebietet es, dass das dem Vermieter zustehende Besichtigungsrecht schonend ausgeübt wird. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth und bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Erlangen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer eines Reihenmittelhauses, welches er an die Beklagten vermietet hat. Er kündigte das Mietverhältnis fristlos, da die Beklagten wiederholt aus seiner Sicht völlig unbegründete Mängelanzeigen ihm gegenüber gemacht hätten. Der Kläger fühlte sich durch diese Mängelanzeigen schikaniert und war der Auffassung, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für ihn nicht zumutbar sei. Dies begründete er auch damit, dass ihm wiederholt verweigert worden sei, das vermietete Objekt zusammen mit einem Zeugen zu besichtigen.
Besichtigung der Mieträume durch Vermieter bedarf eines besonderen Anlasses
Der Kläger hatte aufgrund der von ihm ausgesprochenen Kündigung Räumungsklage zum Amtsgericht Erlangen erhoben. Das Amtsgericht Erlangen wies die Klage ab, da aus seiner Sicht ein Kündigungsgrund nicht vorlag. Im Hinblick auf den geltend gemachten Kündigungsgrund, dass einem mitgebrachten Zeugen der Zutritt zur Wohnung verwehrt worden sei, führte das Amtsgericht aus, dass ein
Begleitung des Vermieters darf nur durch fachkundige Personen erfolgen
Der Kläger legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Erlangen Berufung zum Landgericht Nürnberg-Fürth ein, die das Gericht jedoch zurückwies. Das Landgericht teilt die Auffassung des Amtsgerichts, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2019
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online (pm/kg)
- Amtsgericht Erlangen, Urteil vom 13.11.2017
[Aktenzeichen: 15 C 603/17]
- Recht zur fristlosen Kündigung bei Verweigerung einer Mängelbesichtigung durch Verwalter
(Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 08.12.2016
[Aktenzeichen: 3 C 190/16]) - Neuem Eigentümer einer Immobilie steht Recht auf erstmalige Wohnungsbesichtigung zu
(Amtsgericht München, Urteil vom 12.08.2016
[Aktenzeichen: 416 C 10784/16]) - Vermieter kann alle fünf Jahre Besichtigung der Mietwohnung verlangen
(Amtsgericht München, Urteil vom 10.12.2015
[Aktenzeichen: 461 C 19626/15])
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Dokument-Nr. 27863
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