wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Oldenburg, Urteil vom 15.08.2007
1 O 1278/07 -

Kauf eines gestohlenen LKW: Augen auf beim Autokauf - Käufer muss LKW herausgeben

Kein gutgläubiger Erwerb bei konkret auffälligen Verdachtsmomenten

Das Landgericht Oldenburg hat sich in einem Fall, in welchem ein gestohlener LKW verkauft wurde, mit den Anforderungen an einen gutgläubigen Erwerb befasst. Im zugrunde liegenden Fall kam es zum Schluss, dass der Käufer den LKW herausgeben muss.

Die als Herstellerin von LKW-Nutzfahrzeugen tätige Klägerin lieferte im Oktober 2005 im Rahmen eines Leasingvertrages ein Neufahrzeug im Wert von ca. 30.000 EUR an ein in Hamburg ansässiges Transportunternehmen. Dieses überließ den LKW im August 2006 an einen Subunternehmer, der das Fahrzeug Anfang Dezember 2006 bei der Polizei als gestohlen meldete.

LKW auf Supermarktparkplatz besichtigt

Als der LKW am 05.12.2006 im Internet zum Verkauf angeboten wurde, meldete sich ein Mitarbeiter des im gewerblichen Fahrzeughandel tätigen Beklagten aus dem Raum Delmenhorst bei der angeblich in Hamburg ansässigen Verkaufsfirma. Man vereinbarte eine Besichtigung auf dem Parkplatzgelände eines Supermarktes in Hamburg. Dort traf der Mitarbeiter des Beklagten die angebliche Sekretärin des Geschäftsführers der Verkäuferin. Nach Einsichtnahme in die Papiere wurde man sich bei einem Kaufpreis von 12.000 EUR einig, der drei Tage später gegen Übergabe des Fahrzeuges und der Papiere gezahlt wurde. In dem Kaufvertrag war jedoch als Verkäuferin nicht die angebliche Firma, sondern eine bis dahin unbekannte Privatperson eingetragen. Die erst auf Nachfrage des Mitarbeiters des Beklagten von der angeblichen Sekretärin überreichte Rechnung wies Unstimmigkeiten auf. Neben verschiedenartigen Firmenbezeichnungen war auch die Umsatzsteuer falsch berechnet.

Die Klägerin verlangte vor dem Landgericht Oldenburg nun vom Beklagten die Herausgabe des LKW. Dieser war der Auffassung, er müsse das Fahrzeug nicht herausgeben, da er dieses im guten Glauben daran, dass die damalige Verkäuferin zum Verkauf berechtigt gewesen sei, rechtmäßig erworben habe. Dies hat das Landgericht anders beurteilt und und den Beklagten zur Herausgabe des LKW verurteilt.

Gericht wirft Käufer grobe Fahrlässigkeit vor

Der Beklagte sei durch den Kauf nicht gutgläubig Eigentümer des Fahrzeuges geworden, weil ihm bzw. seinem Mitarbeiter beim Erwerb infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sei, dass das Fahrzeug nicht dem Veräußerer gehörte.

Konkrete Verdachtsmomente ließen Schluss zu, dass der Verkäufer nicht Eigentümer des LKW war

So habe es jedenfalls für einen gewerblichen LKW-Einkäufer konkret auffällige Verdachtsmomente gegeben. Die Besichtigung und die spätere Übergabe fanden nicht auf dem Firmengelände der angeblichen Verkäuferin, sondern unter ungewöhnlichen Umständen statt. Neben dem Erscheinen der angeblichen Sekretärin entsprach auch die von ihr erst auf Nachfrage übergebene Rechnung nicht dem üblichen Erscheinungsbild von Firmenrechnungen. Nach Ansicht des Landgerichts hätte der Mitarbeiter des Beklagten daher Nachforschungen anstellen müssen. Durch eine telefonische Nachfrage bei der in den Fahrzeugpapieren genannten Firma hätten ohne weiteres die wahren Umstände ans Licht gebracht werden können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Oldenburg vom 25.01.2008

Aktuelle Urteile aus dem Eigentumsrecht | Kaufrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5496 Dokument-Nr. 5496

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5496

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?