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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 15.07.2016
- 15 KLs 12/14 -
LG Osnabrück verhängt mehrjährige Haftstrafen wegen Computerbetruges mittels "mTAN-Phishing"
Phishing-Attacke führt zu Schaden in Höhe von 790.000 Euro
Das Landgericht Osnabrück hat in einem Strafverfahren wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges mittels "mTAN-Phishing" und weiterer Delikte die Täter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Nach durchgeführter Beweisaufnahme sah es das Landgericht als erwiesen an, dass sich die Täter (in wechselnder Beteiligung) seit Juli 2013 zusammengeschlossen hatten, um Konten von Kunden der Postbank abzuräumen. Zuvor hätten bisher nicht bekannt gewordene Hintermänner über eine Schadsoftware ("Trojaner") die Kontodaten solcher Postbankkunden ausgespäht, die für das Online-Banking das sogenannte mTAN-Verfahren nutzten. Bei diesem Verfahren werden die für Überweisungen erforderlichen Transaktionsnummern (TAN) per
Haupttäter zu Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt
Der 25-jährige Haupttäter wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetruges in sechs Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug in zwei Fällen sowie wegen Verabredung zur Begehung eines banden- und gewerbsmäßigen Computerbetruges in drei Fällen, wobei die Delikte teilweise tateinheitlich mit anderen Delikten begangen wurden, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ferner wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Weiterer Haupttäter und weitere Beteiligte ebenfalls zu Freiheitsstrafen verurteilt
Ein weiterer Haupttäter wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetruges in fünf Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen die fünf weiteren Angeklagten, die in der Zeit vom 3. Juli 2013 bis zum 19. Dezember 2013 in unterschiedlicher Form an den Taten der Haupttäter beteiligt gewesen sind, wurden Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren und sechs Monaten verhängt, deren Vollstreckung teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2016
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online
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Dokument-Nr. 22914
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