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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 06.03.2013
Kurzes Anwählen mit Mehrwertdienstnummern stellt Betrug dar
Telekommunikationsunternehmen profitieren von Anrufen mit Mehrwertdienstnummern
Werden mehrere Millionen Mobiltelefonnummern mittels Computer so kurz angewählt, so dass die Angerufenen keine Gelegenheit haben, an ihr Mobiltelefon zu gehen und rufen diese zurück, ohne zu wissen, dass es sich um eine teure Mehrwertdienstnummer handelt, so handelt es sich um einen Betrug. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.
In dem zugrunde liegenden Fall steht nach der umfassenden Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die drei Angeklagten mehrere Millionen Mobiltelefonnummern mittels
Teilbetrag der eingezogenen Gelder sollte an die Angeklagten fließen
Die Kammer wertete dieses Vorgehen als vollendeten
Betroffene Anbieter erstatteten bereits abgebuchte Beträge nur bei konkreten Beschwerden
Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass sich um die
Angeklagte zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt
Die beiden Hauptangeklagten wurden wegen Betruges jeweils zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2013
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online
- Mobilfunkanbieter tragen die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit ihrer Verbindungsabrechnungen
(Landgericht Augsburg, Urteil vom 24.04.2007
[Aktenzeichen: 3 O 678/06]) - Gericht verhängt mehrjährige Freiheitsstrafen im sogenannten «Autodialer-Verfahren»
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 20.12.2006
[Aktenzeichen: 10 KLS 10/06])
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Dokument-Nr. 15387
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