Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Potsdam, Urteil vom 28.11.1996
- 3 O 509/96 -
Fitnessvertrag: Kündigungsmöglichkeit mit Frist von 3 Monaten nur zum Quartalsende unzulässig
Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Bei Verträgen mit einer unbestimmten Laufzeit ist eine Klausel, nach der der Kunde drei Monate zum Quartalsende kündigen muss, unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam hervor.
Im vorliegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein gegen einen Anbieter von Freizeitaktivitäten, da dessen Bestätigungserklärung als auch der Aufnahmevertrag Klauseln enthielten, die gegen das AGB-Gesetz verstießen. Vor allem die
Beklagter darf Klausel nicht zum Vertragsbestandteil werden lassen
Das Landgericht Potsdam gab dem Antrag des Klägers statt, die beanstandete
Die
Hinweis
Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Die Regelungen finden sich jetzt in §§ 305 bis 310 BGB. Die Regelung von § 11 Nr. 12 c AGBG findet sich jetzt § 309 Nr. 9 c BGB.
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1996 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Potsdam (vt/st)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11283
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11283
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.