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Landgericht Potsdam, Urteil vom 21.08.2012
- 4 O 55/12 -
Wegfall der Zahlungspflicht bei außergewöhnlich hohen mobilen Internetkosten
Mobilfunkkundin nutzte keine Flatrate zur Internetnutzung
Bietet ein Mobilfunkunternehmen die Nutzung eines Smartphones an, muss es zu gleich auf die Möglichkeit einer Flatrate zur Internetnutzung hinweisen. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung der mobilen Internetnutzung ist gegenüber eines monatlichen Festpreises unüblich. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2006 schloss eine Frau einen
Anspruch auf Zahlung der Internetrechnung bestand nicht
Das Landgericht Potsdam entschied gegen das
Vertragliche Vereinbarung zu den Kosten der Internetnutzung fehlte
Nach Ansicht des Landgerichts habe der Vertrag von 2006 keine Grundlage für die Inanspruchnahme dargestellt. Denn Gegenstand des Vertrags sei ausschließlich die Nutzung des Handys zum Telefonieren gewesen. Abgesehen davon sei es der Kundin mit ihrem damaligen
Rechnungshöhe stellte keine "übliche Vergütung" dar
Die Rechnungshöhe von über 5.000 € habe ebenfalls keine "übliche Vergütung" im Sinne von § 612 Abs. 2 BGB dargestellt, so das Landgericht weiter. Soweit das
Zahlungspflicht stand ohnehin Schadenersatzanspruch der Kundin gegenüber
Aus Sicht des Gerichts habe die Kundin auch dann nicht die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2013
Quelle: Landgericht Potsdam, ra-online (vt/rb)
- Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei Prepaidvertrag mit "automatischer Aufladung" deutlich hinweisen
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 28.06.2012
[Aktenzeichen: 22 U 207/11]) - Mobilfunkfirma muss vor teuren Downloads warnen: Handyrechnung über 11.500 Euro wegen automatischer und kostenpflichtiger Aktualisierung der Navigationssoftware muss nicht bezahlt werden
(Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.09.2011
[Aktenzeichen: 16 U 140/10]) - Mobilfunkkunde muss bei Wahl der Option „Webshop-Aufladung 10“ nicht mit fortwährendem unbegrenzten automatischen Aufladen rechnen
(Landgericht Berlin, Urteil vom 18.07.2011
[Aktenzeichen: 38 O 350/10])
Jahrgang: 2013, Seite: 380 CR 2013, 380
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Dokument-Nr. 16372
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