Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Rostock, Urteil vom 21.08.2020
- 1 O 211/20 -
Kein Anspruch des Reiseveranstalters auf Stornogebühren bei Rücktritt von einer Kreuzfahrtreise wegen Virus-Pandemie
Corona-Pandemie als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Sinne von § 651 h Abs. 3 BGB
Tritt ein Reisender wegen einer Virus-Pandemie von einer Kreuzfahrtreise zurück, steht dem Reiseveranstalter gemäß § 651 h Abs. 3 BGB kein Anspruch auf Stornogebühren zu. Jedenfalls die Corona-Pandemie stellt einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Vorschrift dar. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar hatte für Februar 2020 eine
Kein Anspruch auf Stornogebühren nach Reiserücktritt wegen Corona-Pandemie
Das Landgericht Rostock entschied gegen die Reiseveranstalterin. Ihr stehe kein Anspruch auf die
Unzumutbarkeit einer Kreuzfahrtreise ab Ende Januar 2020
Nach den aus der Tagespresse ersichtlichen Gefahrenmomenten einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2020
Quelle: Landgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2020, 249/rb)
- Reiseveranstalter kann aufgrund von Virus-Pandemie trotz fehlender Reisewarnung Kreuzfahrtreise absagen
(Amtsgericht Rostock, Urteil vom 15.07.2020
[Aktenzeichen: 47 C 59/20]) - Reisepreisminderung wegen pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen am Urlaubsort
(Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2021
[Aktenzeichen: 37 C 414/20]) - Kostenlose Stornierung einer Kreuzfahrtreise bei Virus-Pandemie wegen fehlender Therapiemöglichkeit und Impfung
(Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.10.2020
[Aktenzeichen: 3 C 2559/20])
Jahrgang: 2020, Seite: 249 RRa 2020, 249
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29343
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29343
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.