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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.12.2022
- 13 S 133/21 -
Erstattung der bei Fahrzeugreparatur entstandenen Corona-Desinfektionskosten während Corona-Pandemie
Ersatzfähigkeit unter Gesichtspunkt des Werkstattrisikos
Die bei einer Fahrzeugreparatur entstandenen Corona-Desinfektionskosten sind unter dem Gesichtspunkt des Werkstattrisikos vom Unfallverursacher zu ersetzen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 kam es im Saarland zu einem Verkehrsunfall. Der Unfallgeschädigte ließ anschließend sein Fahrzeug reparieren. Dabei stellte die Werkstatt die Kosten der Desinfektion des Fahrzeugs in Höhe von 58 € in Rechnung. Über die Erstattungsfähigkeit dieses Kostenpunkts stritten sich die Unfallbeteiligten vor Gericht.
Amtsgericht verneinte Erstattungsfähigkeit
Das Amtsgericht Saarbrücken verneinte eine Erstattungsfähigkeit der
Landgericht bejaht Anspruch auf Erstattung der Desinfektionskosten
Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Unfallgeschädigten. Ihm stehe unter dem Gesichtspunkt des Werkstattrisikos ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2023
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2021
[Aktenzeichen: 122 C 21/21]
- Schadensersatzanspruch des Unfallgeschädigten umfasst während Virus-Pandemie auch Desinfektions- und Hygienekosten
(Amtsgericht Vaihingen, Urteil vom 29.06.2021
[Aktenzeichen: 1 C 129/21]) - Während Virus-Pandemie sind Desinfektionskosten bei Reparatur des verunfallten Fahrzeugs vom Schadensersatz umfasst
(Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 12.04.2021
[Aktenzeichen: 3a C 253/20])
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Dokument-Nr. 32563
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