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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 11.02.2022
- 13 S 135/21 -
Auch im verkehrsberuhigten Bereich gelten beim Ein- und Aussteigen strenge Sorgfaltsmaßstäbe
Erheblich überhöhte Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs begründet Mithaftung
Auch in einem verkehrsberuhigten Bereich gelten beim Ein- und Aussteigen die strengen Sorgfaltsmaßstäbe aus § 14 Abs. 1 StVO. Fährt das vorbeifahrende Fahrzeug mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit, so begründet dies eine Mithaftung wegen der erhöhten Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Saarland kam es in einem verkehrsberuhigten Bereich zu einer
Anspruch auf Schadensersatz wegen Sorgfaltsverletzung des Aussteigenden
Das Landgericht Saarbrücken entschied zu einem Teil zu Gunsten der Beklagten. Der Klägerin stehe zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn dem Taxifahrer sei ein unfallursächlicher Sorgfaltsverstoß anzulasten. In einem verkehrsberuhigtem Bereich treffe dem Aussteigenden im Rahmen des allgemeinen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO die Pflicht, sich vor dem
Mithaftung von 25 % wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit
Die deutliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2022
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Merzig, Urteil vom 04.10.2021
[Aktenzeichen: 32 C 103/19 (17)]
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Dokument-Nr. 31466
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