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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 24.01.2014
- 13 S 168/13 -
Bei Verkehrsunfall aufgrund Abbiegens in ein Grundstück spricht Anscheinsbeweis für schuldhaften Verkehrsverstoß des Abbiegenden
Verstoß gegen gesteigerte Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 5 StVO
Beabsichtigt ein Autofahrer nach links in ein Grundstück einzubiegen und kommt es dabei zu einem Auffahrunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen schuldhaften Verkehrsverstoß des Abbiegenden. Es wird vermutet, dass der Abbiegende gegen die gesteigerten Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 5 StVO verstoßen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2012 beabsichtigte ein Autofahrer von einer Straße nach links in ein
Amtsgericht wies Schadensersatzklage ab
Das Amtsgericht Homburg ging nach der Beweisaufnahme davon aus, dass der Kläger den
Landgericht bejaht teilweisen Schadensersatzanspruch
Das Landgericht Saarbrücken entschied zum Teil zu Gunsten des Klägers und hob dementsprechend die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Kläger stehe ein Schadensersatzanspruch unter Beachtung eines Mitverschuldens von 50 % zu. Ihm sei vorzuwerfen, dass er entweder unaufmerksam gewesen sei (§ 1 Abs. 2 StVO) oder nicht den gebotenen Abstand eingehalten habe (§ 4 Abs. 1 StVO). Der Beklagte wiederum habe gegen § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO verstoßen, da er sich nicht zur Mitte hin eingeordnet habe. Zudem spreche ein
Anscheinsbeweis spricht für schuldhaften Verstoß gegen Sorgfaltspflichten
Komme es im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem
Verkehrsverstoß des nachfolgenden Verkehrs lässt Anscheinsbeweis nicht entfallen
Nach Auffassung des Landgerichts entfalle der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2017
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Homburg, Urteil vom 02.10.2013
[Aktenzeichen: 7 C 319/12 (18)]
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Dokument-Nr. 24598
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