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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2022
- 13 S 23/22 -
Kollision mit seit längerem geöffneter Fahrertür begründet Mithaftung
Mitverschulden wegen Verstoßes gegen Sichtfahrgebot oder Unaufmerksamkeit
Kollidiert ein Fahrzeug mit einer seit längerem offen stehenden Tür eines geparkten Fahrzeugs, so kann dies ein Mitverschulden wegen Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und 4 StVO) oder Unaufmerksamkeit (§ 1 Abs. 2 StVO) begründen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Saarland im September 2019 stieß die Fahrerin eines Opel gegen die weit geöffnete
Amtsgericht gab Schadensersatzklage statt
Das Amtsgericht Merzig gab der Schadensersatzklage statt. Der Beklagte müsse für die Unfallfolgen allein haften. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Beklagten. Sie meinten, dem Kläger sei ein
Landgericht nimmt Mitverschulden an
Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der Beklagten. Zwar habe der Beklagte gegen die Sorgfaltspflicht aus § 14 Abs. 1 StVO verstoßen. Denn werde beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spreche der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Austeigenden. Jedoch sei dem Kläger ein
Verstoß gegen Sichtfahrgebot oder Unaufmerksamkeit
Die Ehefrau des Klägers habe nach Auffassung des Landgerichts entweder gegen das
Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten
Das Landgericht nahm eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten vor. Die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs sei höher als die des klägerischen Fahrzeugs zu bewerten, da der Beklagte durch eine zu weite Öffnung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2023
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Merzig, Urteil vom 02.02.2022
[Aktenzeichen: 13 C 25/20 (21)]
- Seitenabstand von mehr als 50 cm zum Vorbeifahren an einem am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug regelmäßig ausreichend
(Landgericht Hagen, Urteil vom 20.12.2017
[Aktenzeichen: 3 S 46/17]) - Fahrzeugtür-Unfall: Aussteigender darf von rückwärts Kommende nicht gefährden - Vorbeifahrender muss Sicherheitsabstand einhalten
(Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 26.06.2020
[Aktenzeichen: 3c C 61/19])
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Dokument-Nr. 32518
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