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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrertür“ veröffentlicht wurden
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2022
- 13 S 23/22 -
Kollision mit seit längerem geöffneter Fahrertür begründet Mithaftung
Mitverschulden wegen Verstoßes gegen Sichtfahrgebot oder Unaufmerksamkeit
Kollidiert ein Fahrzeug mit einer seit längerem offen stehenden Tür eines geparkten Fahrzeugs, so kann dies ein Mitverschulden wegen Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und 4 StVO) oder Unaufmerksamkeit (§ 1 Abs. 2 StVO) begründen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Saarland im September 2019 stieß die Fahrerin eines Opel gegen die weit geöffnete Fahrertür eines am Straßenrand geparkten BMW. Der Halter des Opel und Ehemann der Fahrerin klagte nachfolgend gegen den Halter des BMW und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fast 2.000 €.Das Amtsgericht Merzig gab der Schadensersatzklage statt. Der Beklagte müsse für die Unfallfolgen allein haften. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Beklagten. Sie meinten, dem Kläger sei ein Mitverschulden seiner Ehefrau zuzurechnen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.06.2017
- 14 U 157/16 -
Fahrer eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespanns trägt Mithaftung von 25 % an Kollision mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw
Mithaftung aufgrund erhöhter Betriebsgefahr
Kollidiert ein fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmender Anhängergespann mit einer geöffneten Fahrertür eines geparkten Pkw, so trägt der nicht sorgfaltswidrig handelnde Fahrer des Anhängergespanns aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs eine Mithaftung von 25 % an dem Unfall. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 musste der Fahrer eines Ford Transits mit einem Anhänger, der fast die gesamte Fahrbahnbreite einnahm, verkehrsbedingt halten. Der Fahrer eines zwischen dem Lieferwagen und dem Anhänger am rechten Fahrbahnrand parkenden Pkw nutzte dies aus, um in sein Fahrzeug zu steigen. Er öffnete die Fahrertür 40 bis 50 cm weit und stieg... Lesen Sie mehr
Landgericht Hagen, Urteil vom 20.12.2017
- 3 S 46/17 -
Seitenabstand von mehr als 50 cm zum Vorbeifahren an einem am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug regelmäßig ausreichend
Öffnen der Fahrertür um 60 cm bis 80 cm während des fließenden Verkehrs stellt groben Verkehrsverstoß dar
Zum Vorbeifahren an einem am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug genügt regelmäßig ein Seitenabstand von mehr als 50 cm. Öffnet der Fahrer des geparkten Fahrzeugs seine Tür um 60 cm bis 80 cm während des fließenden Verkehrs, so liegt darin ein grober Verkehrsverstoß. Dies begründet grundsätzlich dessen Alleinhaftung an einem Zusammenstoß. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2014 stieß eine Pkw-Fahrerin mit ihrem Fahrzeug gegen die sich unvermittelt öffnende Fahrertür eines am rechten Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugs. Der Ehemann der Pkw-Fahrerin, der Halter des Fahrzeugs war, klagte aufgrund dessen gegen den Halter des parkenden Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz... Lesen Sie mehr
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Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 02.12.2011
- 9 S 16/11 -
Keine Haftung nach Kollision mit Fahrertür eines geparkten Pkw
Unachtsames Öffnen der Fahrertür zur Fahrbahn verstößt gegen Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO
Wer die Tür eines geparkten Fahrzeugs zur Straßenseite hin öffnen will, muss sich zunächst vergewissern, dass sich kein Verkehr nähert. Die Sorgfaltsanforderungen des § 14 StVO gelten für alle Handlungen, die mit dem Vorgang des Aussteigens in Verbindung stehen. Erst mit Verlassen der Fahrbahn kann dieser Vorgang als beendet angesehen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor.
Im vorliegenden Fall kam es zu einer Kollision eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs mit einem sich nähernden Daimler-Chrysler, nachdem der Halter des geparkten Fahrzeugs die Tür zur Fahrbahnseite hin geöffnet hatte. Der Halter des stehenden Pkw klagte daraufhin gegen den Fahrer auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 4.238 Euro.Nach Auffassung des Landgerichts... Lesen Sie mehr
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