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Landgericht Stendal, Urteil vom 22.05.2013
501 Ns 137/12 -

Freiheitsstrafe und Berufsverbot: Zahnarzt zieht unerlaubt 11 Zähne

Gericht verurteilt Zahnarzt wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung

Das Landgericht Stendal hat ein Urteil des Amtsgerichts Stendal bestätigt, mit dem dieses einen Zahnarzt wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr und einem zweijährigen Berufsverbot verurteilte, nachdem der Arzt einem Patienten zu Unrecht unter Vollnarkose elf Zähne aus Ober- und Unterkiefer gezogen hatte.

Dem 42-jährigen einschlägig vorbestraften Zahnarzt des zugrunde liegenden Falls wird zur Last gelegt, ohne wirksame Einwilligung einer Patientin am 14. April 2010 unter Vollnarkose elf Zähne im Ober- und Unterkiefer extrahiert zu haben, obwohl dies bei jedenfalls fünf Zähnen medizinisch nicht indiziert gewesen sei. Darüber hinaus soll auch die Folgebehandlung im Zusammenhang mit einer aufgetretenen Mund-Kieferhöhlen-Verbindung nicht fachgemäß erfolgt sein.

Amtsgericht verurteilt Zahnarzt zu Freiheitsstrafe und Berufsverbot

Das Amtsgericht Stendal hat den Angeklagten daraufhin wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde ein Berufsverbot von zwei Jahren verhängt.

Landgericht bestätigt Urteil des Amtsgerichts

Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten blieb im Wesentlichen ohne Erfolg. Das Landgericht Stendal hat den Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und den Angeklagten unter Einbeziehung einer durch ein weiteres Urteil ausgesprochenen Geldstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Berufsverbot von zwei Jahren wurde bestätigt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Landgericht Stendal/ra-online

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