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Landgericht Stendal, Urteil vom 22.05.2013
- 501 Ns 137/12 -
Freiheitsstrafe und Berufsverbot: Zahnarzt zieht unerlaubt 11 Zähne
Gericht verurteilt Zahnarzt wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung
Das Landgericht Stendal hat ein Urteil des Amtsgerichts Stendal bestätigt, mit dem dieses einen Zahnarzt wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr und einem zweijährigen Berufsverbot verurteilte, nachdem der Arzt einem Patienten zu Unrecht unter Vollnarkose elf Zähne aus Ober- und Unterkiefer gezogen hatte.
Dem 42-jährigen einschlägig vorbestraften
Amtsgericht verurteilt Zahnarzt zu Freiheitsstrafe und Berufsverbot
Das Amtsgericht Stendal hat den Angeklagten daraufhin wegen vorsätzlicher und fahrlässiger
Landgericht bestätigt Urteil des Amtsgerichts
Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten blieb im Wesentlichen ohne Erfolg. Das Landgericht Stendal hat den Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und den Angeklagten unter Einbeziehung einer durch ein weiteres Urteil ausgesprochenen Geldstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Landgericht Stendal/ra-online
- Arzt kann bei sexuellen Übergriff Berufsverbot erteilt werden
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.01.2009
[Aktenzeichen: 8 LA 88/08]) - Zahnarzt muss Behandlungshonorar bei fehlerhaftem Zahnersatz zurückzahlen
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 27.02.2008
[Aktenzeichen: 5 U 22/07])
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Dokument-Nr. 15906
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