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Landgericht Tübingen, Urteil vom 12.01.2017
- 7 O 156/16 -
Anspruch auf Maklerprovision gegen Ehemann trotz Abschlusses des Kaufvertrags durch Ehefrau
Maklervertrag zwischen Ehemann und Makler
Schließt der Ehemann mit einem Immobilienmakler einen Maklervertrag ab, so besteht auch dann ein Anspruch auf Maklerprovision gegen den Ehemann, wenn der Kaufvertrag über die Immobilie mit der Ehefrau zustande gekommen ist. Dies hat das Landgericht Tübingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2016 wurde einem Ehemann von einer Immobilienmaklerin ein Exposé über ein Hausgrundstück ausgehändigt. Nach den Angaben des Ehemanns habe er dabei erwähnt, dass nur seine Ehefrau die Immobilie erwerben wolle und er nur als Bote auftrete. Nachfolgend kam mit der Ehefrau im März 2016 ein
Anspruch auf Maklerprovision gegen Ehemann
Das Landgericht Tübingen entschied teilweise zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe zwar kein Anspruch auf die
Abschluss des Kaufvertrags mit Ehefrau für Makleranspruch unerheblich
Für den Anspruch der Klägerin auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2018
Quelle: Landgericht Tübingen, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 722 WuM 2017, 722
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Dokument-Nr. 25497
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