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Landgericht Ulm, Urteil vom 04.11.2009
- 1 S 129/09 -
Versicherungsschutz: Blockieren eines Autos durch Versperren der Fahrbahn mit anschließendem Raub ist nicht als Trickdiebstahl zu werten
Hausratsversicherung muss bei Straßenraub aus Fahrzeug zahlen
Wird ein Fahrzeug auf der Straße gestoppt, am Weiterfahren gehindert und der Fahrer ausgeraubt, unterliegt der Diebstahl dem Hausratsversicherungsschutz und ist nicht als Trickdiebstahl zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Ulm hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war ein im
Versicherung muss Schaden ersetzen
Das Landgericht Ulm sah dies jedoch anders. Nach Meinung des Gerichts handelte es sich um einen durch die Versicherung gedeckten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2010
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 10782
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