Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2020
- L 4 BA 732/19 -
Abhängige Beschäftigung von Honorarnotärzten im Bereich der Luftrettung
Keine freiberufliche Tätigkeit wegen Eingliederung in betrieblicher Struktur und arbeitsteiliger Zusammenwirkung mit Hubschrauberpersonal
Sind Honorarnotärzte im Bereich der Luftrettung in die betriebliche Struktur des Luftrettungsdienstes eingegliedert und wirken arbeitsteilig mit dem Hubschrauberpersonal zusammen, besteht eine abhängige Beschäftigung. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt nicht vor. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine gemeinnützige Firma zur
Sozialgericht gab Klage statt
Das Sozialgericht Stuttgart gab der Klage statt. Der
Landessozialgericht verneint Vorliegen einer selbstständig ausgeübten Tätigkeit durch Notarzt
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Sozialgerichts auf. Der
Abhängiges Beschäftigungsverhältnis wegen Eingliederung in betrieblicher Struktur und arbeitsteiliger Zusammenwirkung mit Hubschrauberpersonal
Die Nutzung des Rettungshubschraubers der Klägerin, der von einem bei der Klägerin beschäftigten Piloten gesteuert wurde, mit seiner notfallmedizinischen Ausstattung und das Zusammenwirken mit deren Rettungsdienstpersonal mache nach Auffassung des Landessozialgerichts deutlich, dass der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2020
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 19.12.2018
[Aktenzeichen: S 25 R 4356/16]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29508
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29508
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.