wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 17. September 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.2023
L 12 AS 1814/22 -

Höhe der Grundsicherung ist verfassungsgemäß und ein zusätzlicher Inflationsausgleich nicht erforderlich

Gesetzgeber hat den Regelsatz für das Bürgergeld im Rahmen seines Gestaltungsspielraums angepasst

Mit der Einmalzahlung und der deutlichen Steigerung des Regelsatzes ab dem 01.01.2023 hat der Gesetzgeber die durch die Pandemie und die Inflation entstandenen zusätzlichen Kosten angemessen schnell berücksichtigt. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 13.12.2023 entschieden.

Der 1966 geborene Kläger machte bei der beklagten Gemeinde vergeblich höhere SGB II-Leistungen für 2022 geltend. Dabei zweifelte er die Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs an und verlangte die Gewährung eines pandemiebedingten Mehrbedarfs. Das SG Münster wies seine Klage durch Gerichtsbescheid ab.

Landessozialgericht sieht keine Verfassungswidrigkeit des Regelbedarfs

Die hiergegen eingelegte Berufung hat das LSG zurückgewiesen. Zwar seien die Inflationsrate und damit der Kaufkraftverlust für das zur Verfügung stehende Einkommen auch in Form von staatlichen Transferleistungen derzeit und schon im Jahr 2022 erheblich gewesen. Eine Verfassungswidrigkeit des Regelbedarfs ergebe sich daraus jedoch nicht. Die Inflationswerte seien nicht ohne weiteres auf die regelsatzrelevanten Güter zu übertragen. Welche Schlussfolgerungen aus der Inflationsrate für eine Anpassung der Regelleistungen aufgrund dieser Teuerungsrate zu ziehen seien, sei vorrangig Aufgabe des Gesetzgebers.

Regelbedarf muss aber periodisch angepasst werden

Dieser müsse bei den periodisch anstehenden Neuermittlungen des Regelbedarfs zwischenzeitlich erkennbare Bedenken aufgreifen und unzureichende Berechnungsschritte korrigieren. Eine solche Reaktion sei erfolgt. Bereits für den Monat Juli 2022 sei von Amts wegen eine Einmalzahlung zum Inflationsausgleich in Höhe von 200 € gewährt worden (§ 73 SGB II), womit der Gesetzgeber der regulären Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zuvorgekommen sei.

Deutliche Steigerung des Regelsatzes mit Einführung des Bürgergeldes

Auch die deutliche Steigerung des Regelsatzes mit Einführung des Bürgergeldes ab dem 01.01.2023 dokumentiere die angesichts komplexer demokratischer Gesetzgebungsverfahren angemessen schnelle Reaktion des Gesetzgebers auf die Diskrepanz zwischen Preisentwicklung und Regelbedarfsanpassung. Damit habe er im Rahmen seines Gestaltungsspielraums in einem zumutbaren Zeitraum ein inflationsgeschütztes Grundsicherungsniveau geschaffen.

Nichtzulassungsbeschwerde

Das LSG hat die Revision nicht zugelassen. Der Kläger hat beim Bundessozialgericht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (B 7 AS 56/24 B).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2024
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/pt)

Nachinstanz:
  • Bundessozialgericht, laufendes Verfahren
    [Aktenzeichen: B 7 AS 56/24 B]
Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Corona | Corona-Pandemie | Grundsicherung | Hartz IV | ALG II | Bürgergeld | Inflationsausgleich

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34357 Dokument-Nr. 34357

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34357

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?