Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013
- L 6 AS 130/13 -
Hartz IV-Anspruch gilt auch für EU-Bürger aus Rumänien
Ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger europarechtswidrig
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat den ausnahmslosen Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger für europarechtswidrig erklärt und einer in Deutschland lebenden Familie mit rumänischer Staatsbürgerschaft Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) zugesprochen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls, eine rumänische Familie mit einem Kind, wohnen seit 2009 in Gelsenkirchen und lebten zunächst von dem Erlös aus dem Verkauf von Obdachlosenzeitschriften und von Kindergeld.
Jobcenter lehnt Antrag auf Erhalt von Grundsicherungsleistungen ab
Das beklagte
Leistungsausschluss widerspricht dem zwischen den EU-Staaten vereinbarten gesetzlich wirksamen Gleichbehandlungsgebot
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat diesen im Gesetz enthaltenen Leistungsausschluss (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch II) als
Unionsbürgerrichtlinie verlangt Solidarität des aufnehmenden Staates mit anderen Mitgliedstaaten
Soweit die so genannte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2013
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17278
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17278
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.