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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2014
- L 8 R 875/13 -
Rentenversicherungsträger muss höhere Pendelkosten zahlen
Praxis und Merkblätter der Deutschen Rentenversicherung rechtswidrig
Daes Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat eine verbreitete Praxis der Rentenversicherungsträger zur Begrenzung von Reisekosten bei Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung ist bedeutsam für zahlreiche Teilnehmer von beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen, denen Pendelkosten entstehen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein 40jähriger Lippstädter, nahm im Jahr 2010 an einer
Begrenzung der Pendelkosten auf 269 Euro ist rechtswidrig
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab der Klage statt. Die in den so genannten Reisekostengrundsätzen der Rentenversicherungsträger geregelte und auch in den Informationsblättern für die Versicherten wiedergegebene Praxis, die Pendelkosten auf 269 Euro zu deckeln, sei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2014
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Krankenkasse muss Kosten für eine vom Versicherten selbstgewählte und teurere Reha-Einrichtung nicht übernehmen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 07.05.2013
[Aktenzeichen: B 1 KR 12/12 R und B 1 KR 52/12 R]) - Rentenversicherung darf Übergewichtige nicht von medizinischer Rehabilitation ausschließen
(Sozialgericht Dortmund, Gerichtsbescheid vom 01.12.2005
[Aktenzeichen: S 34 R 153/05])
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Dokument-Nr. 18168
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