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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.2009
- L 9 AL 89/07 -
Arbeitnehmer bekommt kein Insolvenzgeld für Reparaturkosten eines Firmen-PKW
Insolvenzgeld ersetzt nur ausgefallenes Arbeitsentgelt
Streckt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Reparaturkosten für den Dienstwagen vor, kann er im Fall der Insolvenz keine Erstattung der Kosten im Rahmen des Insolvenzgelds verlangen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen als erstes Landessozialgericht in Deutschland entschieden.
Geklagt hatte ein
Richter: Insolvenzgeld ersetzt nur ausgefallenes Arbeitsentgelt
Das von der Arbeitslosenversicherung zu zahlende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2009
Quelle: ra-online, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
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Dokument-Nr. 8560
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