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Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 03.11.2022
- L 8 BA 65/21 -
Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt
Pilot ist in Betrieb des Unternehmens eingegliedert und nicht weisungsfrei tätig
Ein Pilot, der über kein eigenes Flugzeug verfügt und dessen Tätigkeit nach Übernahme eines Flugauftrages sich von der eines angestellten Flugzeugführers nicht wesentlich unterscheidet, ist abhängig beschäftigt. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.
Ein
LSG bestätigt abhängige Beschäftigung
Das Hessische Landessozialgericht gab der Rentenversicherung Recht. Der
Unternehmen muss keine Einzelanweisungen während des Auftrags erteilen
Darüber hinaus – so die Darmstädter Richter – sei nicht entscheidend, ob ein Unternehmen sein Direktionsrecht durch Einzelanweisungen während des jeweiligen Auftrags ausübe. Vielmehr genügten vorab getroffene Festlegungen wie vorliegend im abgeschlossenen „Rahmen-Dienstvertrag über freie Mitarbeiter eines Flugzeugführers (Freelance)“. Bei hochspezialisierten Dienstleistungen schieden zudem Weisungen über das Wie der Tätigkeit naturgemäß aus, ohne dass dies für die Statusfeststellung von entscheidender Bedeutung sei.
Pilot trug kein unternehmerisches Risiko
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2022
Quelle: Landessozialgericht Hessen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32343
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