wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Amberg, Urteil vom 15.10.2012
41 HK O 303/12 -

E-Zigarette gesundheitlich nicht unbedenklich

Gesundheitliche Gefahren durch Werbung verschleiert

Der Lebensmittel-Discounter Netto darf nicht mehr damit werben, die von ihm verkaufte E-Zigarette sei gesundheitlich völlig unbedenklich. Dies entschied das Landgericht Amberg.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Lebensmittel-Discounter Netto in einer großformatigen Anzeige für die E-Zigarette "Clever Smoke" geworben. Darin hieß es, die E-Zigarette sei die "gesündere Art zu rauchen" und eine "geniale Alternative für den vollen Rauchgenuss". Ihre Aromen seien auf Unbedenklichkeit geprüft.

Produktbeschreibung in Verpackung verweist auf Gefahren durch E-Zigarette

Die Produktbeschreibung in der Verpackung zeigte dagegen, dass die elektronische Zigarette keineswegs so harmlos ist. Da das Produkt unter anderem Alkohol enthält, empfahl der Hersteller schwangeren und stillenden Frauen unbedingt einen Arzt zu konsultieren, bevor sie zur E-Zigarette greifen. Das gleiche gelte für trockene Alkoholiker und für Personen, die gesundheitliche Probleme mit den Atemwegen haben oder allergisch auf Propylenglykol oder Aromastoffe reagieren.

Werbung erweckt falschen Eindruck über Unbedenklichkeit und Risikofreiheit

Die Richter des Landgerichts Amberg stellten fest, dass das Produkt für mehrere von der Werbung angesprochene Zielgruppen nicht oder nicht vorbehaltlos geeignet sei. Das werde durch die Werbung verschleiert. Sie erwecke den falschen Eindruck, als sei die E-Zigarette gesundheitlich völlig unbedenklich und mit keinerlei Risiken verbunden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Wettbewerbsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Alkohol | E-Zigarette/E-Liquids | Gesundheitsgefährdung | Supermarkt | Werbung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14534 Dokument-Nr. 14534

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14534

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?