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Landgericht Frankenthal, Urteil vom 05.06.2020
- 4 O 10/19 -
LG Frankenthal: Für Radfahrer gilt beim Überholen von Pferden eine besondere Sorgfaltspflicht
Verstoß gegen die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung zum Überholgen begründet Mithaftung des Radfahrers
Das Landgerichts Frankenthal hat entschieden, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr beim Überholen einen Sicherheitsabstand von mindestens eineinhalb bis 2 Meter einhalten müssen, der sich an der besonderen Gefährlichkeit im konkreten Fall orientiert.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fahrer eines Liegefahrrads wollte auf einem Radweg zwei
Mitverschulden des Radfahrers wegen nicht Einhaltung des Sicherheitsabstands beim Überholen
Das Gericht stellte in der Entscheidung zunächst fest, dass für die Halterin eines Pferdes eine sogenannte Tierhalterhaftung besteht. Hiernach hat ein Tierhalter grundsätzlich für sämtliche Schäden einzustehen, die das Tier verursacht. Die Tierhalterin konnte sich im konkreten Fall von der Haftung auch nicht entlasten, da ihr bewusst gewesen sei, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2020
Quelle: Landgericht Frankenthal, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28864
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