Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MDR 2005, 979
Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2005, Seite: 979
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2005, 979:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MDR 2005, 979 wird teils auch als „MDR 05, 979“, „MDR 2005, S. 979“ oder „MDR 05, S. 979“ zitiert.