Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1986, 576
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1986, Seite: 576
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1986, 576:
Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom03.01.1986
- 6 C 599/85 (falsch: 6 C 599/86) -
Augenverletzung durch geworfene Tulpe auf Rosenmontagsumzug
Wer einen Karnevalsumzug besucht und eine Verletzung durch geworfene Gegenstände ausschließen will, der muss sich außerhalb der Wurfreichweite aufhalten. Kommt es nämlich zu einer Verletzung durch geworfene, üblicherweise aber ungefährliche, Gegenstände, so kann der Werfer nicht automatisch auf Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 1986, 576 wird teils auch als „NJW-RR 86, 576“, „NJW-RR 1986, S. 576“ oder „NJW-RR 86, S. 576“ zitiert.