Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1988, 425
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1988, Seite: 425
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1988, 425:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom02.04.1987
- 4 U 296/86 -
Gegenseitiges unerlaubtes Fotografieren unter Nachbarn rechtfertigt jeweiligen Unterlassungsanspruch
Werden von jemanden unerlaubt Fotos angefertigt, so liegt darin eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild und somit eine Persönlichkeitsverletzung. Dem Fotografierten steht in einem solchen Fall ein Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1988, 425 wird teils auch als „NJW-RR 88, 425“, „NJW-RR 1988, S. 425“ oder „NJW-RR 88, S. 425“ zitiert.