Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1994, 143
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1994, Seite: 143
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1994, 143:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom10.08.1993
- 2/11 S 142/93 -
Vorsätzlich falsches Anschwärzen des Vermieters bei einer Behörde rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Schwärzt ein Mieter vorsätzlich falsch seinen Vermieter bei einer Behörde an, so rechtfertigt dies ohne vorherige Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1994, 143 wird teils auch als „NJW-RR 94, 143“, „NJW-RR 1994, S. 143“ oder „NJW-RR 94, S. 143“ zitiert.