Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1999, 931
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1999, Seite: 931
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1999, 931:
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom24.03.1998
- 9 C 612/97 -
Einbruch und Diebstahl in Bungalow während einer Urlaubsreise stellen keinen Reisemangel dar
Brechen Diebe in den Bungalow eines Reisenden ein, so stellt dies keinen Reisemangel dar. Der Reiseveranstalter hat auch nicht seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1999, 931 wird teils auch als „NJW-RR 99, 931“, „NJW-RR 1999, S. 931“ oder „NJW-RR 99, S. 931“ zitiert.