Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2000, 536
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2000, Seite: 536
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2000, 536:
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom23.12.1999
- 3 W 198/99 -
Aufstellen einer beweglichen Wäschespinne stellt keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar
Das Aufstellen einer nicht festen und dauerhaften Wäschespinne im Gemeinschaftsgarten durch einen Wohnungseigentümer stellt keine bauliche Veränderung dar. Die anderen Wohnungseigentümer können daher nicht die Beseitigung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2000, 536 wird teils auch als „NJW-RR 00, 536“, „NJW-RR 2000, S. 536“ oder „NJW-RR 00, S. 536“ zitiert.