Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2001, 241
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2001, Seite: 241
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2001, 241:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom18.05.1999
- 24 U 77/98 -
Brandschaden aufgrund Morgenzigarette im Bett: Wohnungsmieter haftet nicht für Schadensregulierung durch Versicherung des Vermieters
Kommt es zu einem Wohnungsbrand, weil der Mieter morgens im Bett raucht und unbemerkt glimmende Teile in das Bett gelangen, so haftet der Mieter nicht für die Schadensregulierung der Versicherung des Vermieters. Dem Mieter ist insofern keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2001, 241 wird teils auch als „NJW-RR 01, 241“, „NJW-RR 2001, S. 241“ oder „NJW-RR 01, S. 241“ zitiert.