Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2002, 1181
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2002, Seite: 1181
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2002, 1181:
Landgericht Mainz, Urteil vom30.04.2002
- 6 S 4/02 -
Tierarzt steht Zurückbehaltungsrecht an Hund bei Verweigerung der Rechnungsbegleichung durch Hundehalter zu
Bezahlt der Hundehalter eine Tierarztrechnung nicht, so kann der Tierarzt grundsätzlich an dem Hund das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB ausüben. Ein solches Recht besteht nur dann nicht, wenn der Hund an Vereinsamungsgefühlen oder seelischen Schmerzen leidet, organische Krankheiten entstehen oder auf den Halter besonders fixiert ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Mainz hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2002, 1181 wird teils auch als „NJW-RR 02, 1181“, „NJW-RR 2002, S. 1181“ oder „NJW-RR 02, S. 1181“ zitiert.