Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2002, 1677
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2002, Seite: 1677
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2002, 1677:
Landgericht Münster, Urteil vom29.08.2002
- 8 S 210/02 -
Bespucken eines Polizisten kostet 250 Euro Schmerzensgeld
Ein Polizeibeamter, der bespuckt wird, kann Schmerzensgeld verlangen. Das Landgericht Münster hielt 250 Euro für angemessen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2002, 1677 wird teils auch als „NJW-RR 02, 1677“, „NJW-RR 2002, S. 1677“ oder „NJW-RR 02, S. 1677“ zitiert.