Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2012, 909
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2012, Seite: 909
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2012, 909:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.01.2012
- VIII ZR 235/11 -
BGH: Kündigungsbeschränkungen und Auswechslungen des Mietgegenstandes bedürfen der Schriftform
Beschränkt der Eigentümer einer Mietwohnung sein Recht auf Kündigung ein, so bedarf dies der Schriftform. Dies gilt auch für eine Auswechslung des Mietgegenstandes. Es ist insofern das Interesse eines potentiellen Grundstückserwerbers zu beachten, Kenntnis von seinen Rechten und Pflichten zu erlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2012, 909 wird teils auch als „NJW-RR 12, 909“, „NJW-RR 2012, S. 909“ oder „NJW-RR 12, S. 909“ zitiert.