Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2013, 1305
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 1305
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2013, 1305:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom18.06.2013
- I-20 U 145/12 -
Internet-Handelsplattform muss Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Impressumspflicht ergreifen
Der Betreiber einer Online-Handelsplattform muss zwar nicht sämtliche Angebote darauf überprüfen, ob die Impressumspflicht nach § 5 TMG eingehalten wird. Jedoch muss er Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Impressumspflicht sicherzustellen. Dies kann durch entsprechende Belehrungen in den Nutzungsbedingungen oder durch Einfügung eines entsprechenden Felds in der Angebotsmaske erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2013, 1305 wird teils auch als „NJW-RR 13, 1305“, „NJW-RR 2013, S. 1305“ oder „NJW-RR 13, S. 1305“ zitiert.