Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2014, 1258
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 1258
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 1258:
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom05.05.2014
- 5 C 78/12 -
Verstoß gegen Verbot der Zusendung unerwünschter Werbemails begründet Verhängung eines Ordnungsgeldes
Wurde es einem Unternehmen mittels einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung untersagt an einen Verbraucher Werbemails zu verschicken und verstößt das Unternehmen dagegen, so rechtfertigt dies die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Um sicherzustellen, dass der Verbraucher in die Zusendung von Werbemails eingewilligt hat, kann das Double-Opt-In-Verfahren angewendet werden. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 1258 wird teils auch als „NJW-RR 14, 1258“, „NJW-RR 2014, S. 1258“ oder „NJW-RR 14, S. 1258“ zitiert.