Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2015, 485
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 485
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 485:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom03.09.2014
- 12 W 37/14 -
Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen: Keine mutmaßliche Entbindung des Hausarztes von seiner Schweigepflicht nach Tod der versicherten Person
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zur Anfechtung einer Risikolebensversicherung aufgrund falscher Beantwortung von Gesundheitsfragen, kann sich der Hausarzt des versicherten Verstorbenen auf das Zeugnisverweigerungsrecht des § 383 Abs. 1 Nr. 6 der Zivilprozessordnung (ZPO) stützen. Von einer mutmaßlichen Entbindung von der Schweigepflicht durch den Verstorbenen ist nicht auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 485 wird teils auch als „NJW-RR 15, 485“, „NJW-RR 2015, S. 485“ oder „NJW-RR 15, S. 485“ zitiert.