Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2015, 798
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 798
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 798:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom22.01.2015
- 4 U 69/14 -
Rückwärtsfahrender Lkw-Fahrer haftet für Kollision mit falsch fahrender Radfahrerin
Kommt es zu einer Kollision zwischen einem rückwärts in ein Grundstück einfahrenden Lkw und einem auf der falschen Seite fahrendem Radfahrer, so haftet dafür allein der Lkw-Fahrer. Zwar ist das Befahren von linken Radwegen grundsätzlich verboten. Dieses Verbot dient aber nicht dem Schutz des Einbiegenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 798 wird teils auch als „NJW-RR 15, 798“, „NJW-RR 2015, S. 798“ oder „NJW-RR 15, S. 798“ zitiert.