Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2015, 860
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 860
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 860:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom24.03.2015
- 9 U 114/14 -
Kirmesbetrieb haftet bei Sturz über ungesicherte Versorgungsleitung
Oberirdische Versorgungsleitungen für Kirmesbetriebe müssen mit möglichst geringem Stolper- und Sturzrisiko für Kirmesbesucher und Anlieger verlegt werden. Stürzt ein Besucher oder ein Anlieger über eine unzureichend gesicherte Versorgungsleitung, kann er den verantwortlichen Kirmesbetrieb aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund ab. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 860 wird teils auch als „NJW-RR 15, 860“, „NJW-RR 2015, S. 860“ oder „NJW-RR 15, S. 860“ zitiert.