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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2015, 860

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 860

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 860:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom24.03.2015
- 9 U 114/14 -

Kirmesbetrieb haftet bei Sturz über ungesicherte Versorgungsleitung

Oberirdische Versorgungs­leitungen für Kirmesbetriebe müssen mit möglichst geringem Stolper- und Sturzrisiko für Kirmesbesucher und Anlieger verlegt werden. Stürzt ein Besucher oder ein Anlieger über eine unzureichend gesicherte Versorgungsleitung, kann er den verantwortlichen Kirmesbetrieb aufgrund einer Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund ab. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 860 wird teils auch als „NJW-RR 15, 860“, „NJW-RR 2015, S. 860“ oder „NJW-RR 15, S. 860“ zitiert.