Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2016, 346
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 346
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 346:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom30.06.2015
- 9 W 5/14 -
Haftung des Bundes und des Landes wegen Verstoßes gegen Europäische Menschenrechtskonvention infolge unzulässiger Verlängerung der Sicherungsverwahrung
Die unzulässige Verlängerung einer bereits seit zehn Jahren bestehenden Sicherungsverwahrung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und andere gefährlichen Straftaten vom Januar 1998 begründet ein Anspruch auf Entschädigung gemäß Art. 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Haftung trifft dabei nicht nur das Gesetz vollziehende Land, sondern auch den Bund als Gesetzgeber. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2016, 346 wird teils auch als „NJW-RR 16, 346“, „NJW-RR 2016, S. 346“ oder „NJW-RR 16, S. 346“ zitiert.