Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2016, 635
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 635
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 635:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom22.09.2015
- XI ZB 8/15 -
BGH: Rechtsanwalt muss Berufungsbegründungsschreiben nach vorgenommenen Korrekturen vom Büropersonal nochmals kontrollieren
Nimmt das Büropersonal an einer Berufungsbegründungsschrift Änderungen vor, nachdem der Rechtsanwalt das Schreiben durchgesehen hatte, muss der Rechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass ihm die korrigierte Berufungsbegründungsschrift nochmals zur Kontrolle vorgelegt wird. Dies gilt selbst dann, wenn nur auf der ersten Seite ein Rechtschreibfehler korrigiert wurde. Sorgt der Rechtsanwalt nicht für eine Kontrollmöglichkeit, so trifft ihn ein Verschulden an der Fristversäumnis, wenn das Büropersonal bei der Korrektur versehentlich die Faxnummer austauschte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 2016, 635 wird teils auch als „NJW-RR 16, 635“, „NJW-RR 2016, S. 635“ oder „NJW-RR 16, S. 635“ zitiert.