Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 278
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 278
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 278:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom30.05.2016
- 9 U 115/15 -
Radfahrer muss beim Überholen eines anderen Radfahrers mit Schwankungen in der Fahrlinie rechnen
Ein Radfahrer muss beim Überholen eines anderen Radfahrers mit Schwankungen in der Fahrlinie rechnen. Daher ist ein Seitenabstand von 32 cm in der Regel zu gering. Dies gilt insbesondere bei einem Sand-Schotter-Radweg. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 278 wird teils auch als „NJW-RR 17, 278“, „NJW-RR 2017, S. 278“ oder „NJW-RR 17, S. 278“ zitiert.