Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2022, 714
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2022, Seite: 714
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2022, 714:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2022
- VIII ZR 262/20 -
BGH: c/o-Adresse einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts als zulässige ladungsfähige Anschrift in Klageschrift
Die Angabe einer c/o-Adresse einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts als zulässige ladungsfähige Anschrift in einer Klageschrift kann zulässig sein, wenn die Stiftung selbst über keine andere ladungsfähige Anschrift verfügt und unter der c/o-Adresse der Vorstandsvorsitzende der Stiftung tätig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2022, 714 wird teils auch als „NJW-RR 22, 714“, „NJW-RR 2022, S. 714“ oder „NJW-RR 22, S. 714“ zitiert.