wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 1969, 1919

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1969, Seite: 1919

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1969, 1919:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom17.03.1969
- 4 Ws 140/69 -

OLG Hamm: Erscheinen vor Gericht mit ordentlicher Arbeitskleidung begründet keine Ordnungsstrafe wegen ungebührlichen Verhaltens

Erscheint ein Angeklagter mit ordentlicher Arbeitskleidung vor Gericht, so verletzt er nicht die Würde des Gerichts. Die Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen ungebührlichen Verhaltens (§ 178 GVG) wäre daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 1969, 1919 wird teils auch als „NJW 69, 1919“, „NJW 1969, S. 1919“ oder „NJW 69, S. 1919“ zitiert.