Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1979, 224
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1979, Seite: 224
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1979, 224:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom03.10.1978
- 4 StR 263/78 -
Halten in zweiter Reihe für länger als drei Minuten stellt verbotswidriges Parken dar
Wer in zweiter Reihe länger als drei Minuten hält, parkt (§ 12 Abs. 2 StVO) und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Halten zweckbestimmt ist, etwa zum Be- oder Entladen. Denn auch ein solches Halten stellt ein Parken dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1979, 224 wird teils auch als „NJW 79, 224“, „NJW 1979, S. 224“ oder „NJW 79, S. 224“ zitiert.