wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 1985, 284

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1985, Seite: 284

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1985, 284:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom17.05.1984
- 2 AZR 3/83 -

Bienenstich-Fall: Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von wenigen Cent verzehrt, kann fristlos gekündigt werden

Eine Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von rund 30 Cent (60 Pfennig) verzehrt, kann fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Allerdings kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 1985, 284 wird teils auch als „NJW 85, 284“, „NJW 1985, S. 284“ oder „NJW 85, S. 284“ zitiert.