Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1985, 284
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1985, Seite: 284
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1985, 284:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom17.05.1984
- 2 AZR 3/83 -
Bienenstich-Fall: Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von wenigen Cent verzehrt, kann fristlos gekündigt werden
Eine Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von rund 30 Cent (60 Pfennig) verzehrt, kann fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Allerdings kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1985, 284 wird teils auch als „NJW 85, 284“, „NJW 1985, S. 284“ oder „NJW 85, S. 284“ zitiert.